Plattform Menschenrechte | Salzburger Menschenrechtsbericht 2020

Von Diskriminierungen bei Ämtern und Behörden bis zur Abschiebung von gut integrierten Asylsuchenden. Vom Kampf um die Barrierefreiheit im Wohnbau bis zur konkreten Hilfe für Menschen, die aufgrund der Corona-Krise in Not geraten sind. Der Salzburger Menschenrechtsbericht 2020 dokumentiert wieder ein breites Spektrum an menschenrechtlichen Problemlagen im Bundesland. Zahlreiche Expert*innen haben für diesen Beiträge verfasst. Herausgeber ist die Plattform für Menschenrechte.

Download Salzburger Menschenrechtsbericht 2020

Rassismus und Diskriminierung finden auch in Salzburg statt. Das betonte Barbara Sieberth von der Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg und zugleich einer der Sprecherinnen der Plattform Menschenrechte bei der Präsentation des Berichtes. Innerhalb eines Jahres wurden 78 Fälle an die Anti-Diskriminierungsstelle herangetragen, in denen sich Menschen aufgrund von äußerlichen Merkmalen oder Stereotypen benachteiligt fühlten. Am häufigsten berichtet wurde eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit (41%), gefolgt von Behinderung (22%), Geschlecht (16 %), Religion und Weltanschauung (9%), Alter (6%) und sexueller Orientierung (3%).

In knapp der Hälfte der Fälle fand die Diskriminierung auf Ämtern und Behörden oder bei der Polizei statt. Dabei geht es um abwertende Behandlung oder mangelnden Umgang mit Diversität und Sprachenvielfalt. In knapp ein Viertel der Fälle fand die diskriminierende Erfahrung im öffentlichen Raum statt. Verbale Übergriffe im Bus gehören da genauso dazu wie diskriminierende Bemerkungen durch Passant*innen auf der Straße.

Plattform hilft mit Corona Solidaritätsfonds

Die Plattform für Menschenrechte hat im abgelaufenen Jahr nicht nur viele Problemberieche aufgezeigt und dokumentiert. Mit dem Corona-Solidaritätsfonds konnte gemeinsam mit der Katholischen Aktion Salzburg während des ersten Lockdowns auch in 176 Fällen Menschen geholfen werden, die unverschuldet in Notlagen geraten waren. Dies betraf etwa
Alleinerziehende, Reinigungskräfte, die nur teilangestellt arbeiteten oder gar nicht gemeldet waren; für Apropos-Verkäufer*innen; für Sexarbeiter*innen, für Menschen mit Asyl, die sich gerade erst selbständig gemacht hatten uvm. „In allen Fällen ging es um akute Geldnöte wegen Verdienstausfällen, die nicht kompensiert werden konnten“, erklärte Christine Dürnfeld, eine von zwei Sprecherin der Plattform für Menschenrechte. „Wir haben geholfen, wenn kein Geld da war für die Miete, kein Geld um Schulden zu zahlen, kein Geld um Hygiene-Artikel oder Essen für die Familie einzukaufen und schon gar kein Geld, um Internet und ein Notebook zu besorgen, damit die Kinder beim Home-Schooling mitmachen können.“ Nach einer Starthilfe durch kirchliche Einrichtungen wurde der Fonds mit Spenden von Privatpersonen gefüllt. Mehr als € 30.000 konnten so ausbezahlt werden.

Mehr Autonomie durch neue Erwachsenenvertretung

Dass es auch positive Entwicklungen gibt, berichtet Norbert Krammer vom VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung. So sorgt das neue Erwachsenenschutzgesetz für mehr Autonomie bei Menschen mit beschränkter Entscheidungsfähigkeit. Mit 1. Juli 2018 hat das Erwachsenenschutz-Gesetz in Österreich das Sachwalter-Recht abgelöst. Das Gesetz sieht vier verschiedenen Möglichkeiten der Vertretung vor, wenn die Entscheidungsfähigkeit durch eine psychische Erkrankung oder gleichwertige Beeinträchtigung gemindert ist. Keine davon führt zu einem automatischen Verlust der Geschäftsfähigkeit oder gar zu einer Entmündigung – wie dies lange Zeit die Regel war. Am Bezirksgericht Salzburg konnte sogar die Zahl der vertretenen Personen von mehr als 900 auf weniger als 700 reduziert werden.

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