Kritik an TTIP |Zwei gute Nachrichten

Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass die Nichtzulasung der europ. Bürgerinitiative gegen TTIP nicht zulässig war:

Hier guter zusammenfassender Artikel mit Originallinks auf Mehr Demokratie Deutschland: „Erfolg für Stop TTIP vor dem EuGH / Bürgerrechte bei der Entwicklung internationaler Verträge gestärkt“.

Weiters hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass nationale Parlamente auch in Zukunft bei Investorenschutzklauseln involviert sein müssen:

Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Als Grund für seine Entscheidung führte der EuGH geplante Regeln zur Streitbeilegung zwischen Staaten und Investoren auf. Die Einschätzungen des Gerichtshofes gelten aber auch für alle zukünftigen anderen Abkommen. Derzeit gibt es unter anderem Gespräche mit Japan und Mexiko.

Morgen Freitag wird in Wien über die neue Kampagne beraten. Werde im Anschluss berichten.

Liebe Grüße, Hadwig

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